Bei der Befrderung dieses Stoffes gelten folgende zustzliche Anforderungen:

a) Die Ladetanks mssen auen mit einer schwer entflammbaren Isolierung versehen sein. Diese Isolierung muss ausreichend widerstandsfhig gegen Ste und Erschtterungen sein. ber Deck muss die Isolierung durch eine Abdeckung geschtzt sein.

Die Temperatur darf an der Auenseite der Isolierung 70 C nicht berschreiten.

b) Die Aufstellungsrume, in denen Ladetanks enthalten sind, mssen an den Lftungsffnungen mit Anschlssen fr eine Zwangsbelftung versehen sein.

c) Die Ladetanks mssen mit einer Zwangsbelftungseinrichtung versehen sein, die gewhrleistet, dass whrend aller Befrderungsbedingungen die Konzentration von Schwefelwasserstoff oberhalb des Flssigkeitsspiegels unter 1,85 Vol.-% bleibt.

Die Einrichtungen zum Lften mssen so beschaffen sein, dass eine Ablagerung von den zu befrdernden Stoffen verhindert wird.

Die Entlftungsleitung muss so angeordnet sein, dass eine Gefhrdung von Personen verhindert wird.

d) Die Ladetanks und die Aufstellungsrume mssen mit ffnungen und Leitungen zur Entnahme von Gasproben versehen sein.

e) Die ffnungen der Ladetanks mssen so hoch angeordnet sein, dass bei einem Trimm des Schiffes von 2 und einer Krngung von 10 Schwefel nicht ausflieen kann. Alle ffnungen mssen sich oberhalb des Decks im Freien befinden. Fr jede ffnung der Ladetanks muss eine geeignete Verschlusseinrichtung vorhanden sein, die in dauerhafter Weise befestigt ist.

Eine dieser Verschlusseinrichtungen muss sich bei geringem berdruck im Ladetank ffnen.

f) Die Lade- und Lschleitungen mssen ausreichend isoliert werden. Sie mssen beheizt werden knnen.

g) Das Wrmebertragungsmittel muss so beschaffen sein, dass bei dessen Auslaufen in einem Ladetank eine gefhrliche Reaktion mit dem Schwefel nicht zu erwarten ist.